Brutto-Netto-Rechner Österreich
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach Lohnsteuer und Sozialversicherung, mit Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) und Familienbonus Plus. Einkommensteuer 2026, ASVG-Beiträge 2026.
Nettoeinkommen als Angestellter in Österreich berechnen
- Geben Sie Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen ein.
- 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aktivieren, wenn zutreffend. Die ersten €620 der Sonderzahlungen sind steuerfrei, der Rest bis zum Jahressechstel wird mit 6 % versteuert.
- Familienbonus Plus 2026: bis zu €2.000,16 pro Kind und Jahr (für Kinder bis 18). Er reduziert die Lohnsteuer direkt.
- Der Rechner zeigt Lohnsteuer, ASVG-Dienstnehmeranteil und Nettoeinkommen pro Monat und Jahr. Effektive Abgabenquote = (Lohnsteuer + SV) / Brutto.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Inhaltlich identisch: Beide nutzen denselben Tarif. Der Unterschied ist die Erhebungsform. Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber monatlich einbehalten und abgeführt (Quellensteuer), Einkommensteuer wird vom Steuerpflichtigen selbst erklärt (Einzelunternehmer, Freiberufler, Vermieter). Für Angestellte ohne Nebeneinkünfte ist die Lohnsteuer meist bereits korrekt; eine Veranlagung ist Pflicht bei Nebeneinkünften über €730 im Jahr oder bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen.
Muss ich als Angestellter eine Steuererklärung abgeben?
Nicht zwingend, aber oft lohnt es sich. Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) ist für die meisten Angestellten freiwillig und führt häufig zu einer Rückerstattung: tatsächliche Werbungskosten, Sonderausgaben, Pendlerpauschale oder die SV-Rückerstattung können die Lohnsteuer nachträglich senken.
Wann lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung?
Fast immer. Besonders lohnend bei unterjährigem Jobwechsel oder Karenz (Jahresausgleich), Werbungskosten über €132 im Jahr (Homeoffice-Pauschale, Fachliteratur, Arbeitsmittel), Sonderausgaben (Kirchenbeitrag, Spenden), außergewöhnlichen Belastungen (Krankheits- und Pflegekosten) und beim Pendlerpauschale. Die freiwillige Veranlagung ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich.
Wie hoch sind die Einkommensteuer-Stufen in Österreich 2026?
Österreich hat 2026 sieben Progressionsstufen: 0 % bis €13.539, 20 % von €13.539–€21.992, 30 % von €21.992–€36.458, 40 % von €36.458–€70.365, 48 % von €70.365–€104.859, 50 % von €104.859 bis €1 Mio., 55 % darüber. Diese Grenzsteuersätze gelten nur auf den Teil des Einkommens in der jeweiligen Stufe, nicht auf das Gesamteinkommen.
Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026?
Der Familienbonus Plus beträgt €2.000,16 pro Kind und Jahr (€166,68 pro Monat) für Kinder bis 18 Jahre. Für volljährige Kinder mit Familienbeihilfeanspruch sind es €700,08 pro Jahr (€58,34 pro Monat). Er ist ein Absetzbetrag, kürzt also die Lohnsteuer direkt, und kann auf beide Elternteile je zur Hälfte aufgeteilt werden.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte in Österreich?
Der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung (ASVG) beträgt 2026 bei voller Arbeitslosenversicherung 18,07 % des Bruttolohns: Pensionsversicherung 10,25 %, Krankenversicherung 3,87 %, Arbeitslosenversicherung bis zu 2,95 % (bei niedrigen Einkommen reduziert oder 0 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 %. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei €6.930 pro Monat; darüber fallen keine weiteren SV-Beiträge an.
Wie wird Überstundenzuschlag in Österreich besteuert?
Zuschläge für Überstunden sind nach § 68 Abs. 2 EStG bis zu einem monatlichen Höchstbetrag lohnsteuerfrei; der Grundlohn der Überstunde ist immer voll steuerpflichtig. Für 2024 und 2025 galt die Befreiung für bis zu 18 Überstunden und höchstens €200 im Monat; ab 2026 für bis zu 15 Überstunden und höchstens €170 im Monat. Darüber hinaus werden Zuschläge zum Grenzsteuersatz versteuert.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlage: § 33 EStG (Tarif), § 67 EStG (Sonderzahlungen), § 33 Abs. 3a EStG (Familienbonus Plus), ASVG
- Unternehmensserviceportal: Tarifstufen der Einkommensteuer
- Dachverband der Sozialversicherungsträger: Beiträge und Werte
- RIS: Einkommensteuergesetz 1988 (geltende Fassung)
- Bundesministerium für Finanzen
Werte 2026, zuletzt geprüft Juli 2026. Richtwerte, keine Steuerberatung.