Grunderwerbsteuer-Rechner
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei Ihrem Immobilienkauf an? Berechnen Sie den Familientarif (progressiv) vs. den Standardsatz und erhalten Sie eine Übersicht aller Kaufnebenkosten.
Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf in Österreich berechnen
- Geben Sie den vereinbarten Kaufpreis laut Kaufvertrag ein. Beim Kauf wird die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung berechnet, also in der Regel vom Kaufpreis.
- Standardkauf (3,5 % auf den gesamten Kaufpreis) oder Familientarif (§ 7 Abs. 1 GrEStG): 0,5 % auf die ersten €250.000, 2 % von €250.001–400.000, 3,5 % darüber.
- Für die Eintragung im Grundbuch fallen 1,1 % des Kaufpreises an. Bei Schenkung oder Erbschaft gelten andere Bemessungsgrundlagen.
- Der Rechner summiert Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung (1,1 %), Notar- bzw. Treuhandkosten (ca. 1,5 %) und Maklerprovision (inkl. 20 % USt). Gesamte Kaufnebenkosten liegen typisch bei 8–12 % des Kaufpreises.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?
Beim Kauf unter Fremden beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises. Für Erwerbe im Familienkreis und für unentgeltliche Erwerbe (Schenkung, Erbschaft) gilt ein Stufentarif auf den Grundstückswert: 0,5 % auf die ersten €250.000, 2 % auf €250.001–€400.000 und 3,5 % auf den darüber hinausgehenden Betrag.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer?
Gesetzlich schulden Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer gemeinsam (§ 9 GrEStG). In der Praxis trägt sie laut Kaufvertrag fast immer der Käufer. Notar oder Rechtsanwalt berechnen die Steuer selbst, behalten sie treuhändig ein und führen sie ans Finanzamt ab.
Wer gilt als Familienkreis beim Familientarif?
Der Familienkreis richtet sich nach § 26a Gerichtsgebührengesetz: Ehepartner und eingetragene Partner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, Kinder, Enkel und Urenkel, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Auch Stief-, Wahl- und Pflegekinder und deren Kinder sind eingeschlossen.
Gibt es Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer?
Ja, bei der Übertragung von Betrieben gibt es einen Freibetrag von bis zu €900.000 auf den Grundstückswert (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG). Für reine Wohnimmobilien zwischen Privatpersonen gibt es keinen allgemeinen Freibetrag, im Familienkreis aber den günstigeren Stufentarif.
Fällt Grunderwerbsteuer auch bei Schenkung oder Erbschaft an?
Ja. Österreich hat seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, Immobilienübertragungen unterliegen aber der Grunderwerbsteuer. Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert nach der Grundstückswertverordnung, nicht der Verkehrswert. Es gilt immer der Stufentarif von 0,5 % bis 3,5 %.
Was sind die gesamten Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Österreich?
Typischerweise fallen an: Grunderwerbsteuer (3,5 % oder Stufentarif), Grundbucheintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises), Kosten für Vertragserrichtung und Treuhandschaft (ca. 1–2 %) und eine Maklerprovision (beim Kauf höchstens 3 % zuzüglich 20 % USt, effektiv 3,6 %). In Summe liegen die Kaufnebenkosten meist zwischen 8 % und 12 % des Kaufpreises.
Was ist die Grunderwerbsteuer bei einer Immobilie um €500.000?
Kauf unter Fremden um €500.000: Grunderwerbsteuer 3,5 % = €17.500, Grundbucheintragung 1,1 % = €5.500. Mit Vertragserrichtung (ca. €2.500) sind das rund €25.500 Nebenkosten ohne Makler (5,1 %), mit Makler (3,6 %) rund €43.500 (8,7 %). Mit Stufentarif (zum Beispiel Kauf von den Eltern, Grundstückswert €500.000): €1.250 + €3.000 + €3.500 = €7.750 statt €17.500.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlage: § 7 GrEStG 1987 (Steuersätze), § 26a GGG (Familienkreis), § 3 GrEStG (Freibeträge)
- Bundesministerium für Finanzen
- oesterreich.gv.at – Amtshelfer
- Unternehmensserviceportal (USP)
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Werte 2026, zuletzt geprüft Juli 2026. Richtwerte, keine Steuerberatung.