Verlustausgleich-Rechner
Berechnen Sie, wie viel KESt Sie durch die Realisierung von Verlusten vor dem 31. Dezember sparen können. Verluste aus Krypto, Aktien und ETFs können in Österreich gegen Kapitalgewinne desselben Jahres verrechnet werden; nicht genutzte Verluste verfallen am Jahresende.
Verlustausgleich für Kapitalerträge in Österreich berechnen
- Tragen Sie alle im laufenden Jahr bereits realisierten Gewinne aus Aktien, ETFs und Krypto ein. Darauf wurden in der Regel bereits 27,5 % KESt einbehalten.
- Tragen Sie aktuelle Buchverluste ein, die noch nicht realisiert sind. Durch einen Verkauf vor dem 31. Dezember werden sie mit den Gewinnen verrechnet.
- Aktien, ETFs, Anleihen und Krypto-Neuvermögen sind untereinander verrechenbar. Nicht verrechenbar sind Sparbuch- und Kontozinsen sowie Verluste aus Immobilienverkäufen. Den Ausgleich zwischen verschiedenen Depots gibt es nur über die Veranlagung.
- Der Rechner zeigt, wie viel KESt (27,5 % des verrechenbaren Verlusts) Sie durch den Verlustausgleich sparen und welche Verluste ungenutzt verfallen würden.
Häufige Fragen
Was ist Verlustausgleich bei Kapitalanlagen in Österreich?
Verlustausgleich bedeutet, dass realisierte Verluste aus Kapitalanlagen (Aktien, ETFs, Kryptowährungen) mit realisierten Gewinnen und Dividenden im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Die KESt von 27,5 % fällt dann nur auf den Saldo an. Rechtsgrundlage ist § 27 Abs. 8 EStG. Verluste können nicht in Folgejahre vorgetragen werden, daher ist der 31. Dezember die entscheidende Frist.
Können Krypto-Verluste gegen Aktiengewinne verrechnet werden?
Ja. Seit der ökosozialen Steuerreform 2022 gehören Kryptowährungen (§ 27b EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; Verluste daraus können mit Gewinnen aus Aktien, ETFs und Anleihen ausgeglichen werden und umgekehrt. Nicht verrechenbar sind Zinsen aus Sparbüchern und Bankguthaben sowie Altvermögen-Coins, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden.
Was passiert mit Verlusten, die nicht ausgeglichen werden können?
Übersteigen die realisierten Verluste die Gewinne, verfallen die überschießenden Verluste am Ende des Kalenderjahres ersatzlos. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es keinen Verlustvortrag. Deshalb sollte der Verlustausgleich aktiv bis zum 31. Dezember geplant werden.
Gibt es in Österreich eine Wash-Sale-Regel?
Nein. Österreich kennt keine gesetzliche Wash-Sale-Regel wie die USA. Sie können eine Position mit Verlust verkaufen und sofort wieder kaufen; der Verlust bleibt steuerlich wirksam, der neue Kaufkurs ist der neue Einstandspreis. Voraussetzung ist ein echter Verkauf. Manche Broker führen die KESt-Gutschrift erst mit Verzögerung durch.
Bis wann kann ich den Verlustausgleich durchführen?
Die Verkäufe müssen bis 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen. Innerhalb eines Depots bei einer österreichischen Bank gleicht die Bank automatisch aus und schreibt zu viel einbehaltene KESt gut. Für den Ausgleich zwischen verschiedenen Depots oder mit einem ausländischen Broker beantragen Sie die Verlustausgleichsoption in der Einkommensteuererklärung (Beilage E 1kv); das ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich.
Wie viel KESt spare ich durch Verlustausgleich konkret?
Beispiel: Sie haben €5.000 Gewinn aus einem ETF-Verkauf realisiert (KESt €1.375) und €3.000 Buchverlust bei einer anderen Position. Realisieren Sie den Verlust, sinkt der steuerpflichtige Saldo auf €2.000. KESt: €550 statt €1.375 – Ersparnis €825. Dieser Rechner berechnet die Ersparnis für Ihre Zahlen.
Quellen & Stand
Rechtsgrundlage: § 27 Abs. 8 EStG (Verlustausgleich), § 27b EStG, § 93 Abs. 6 EStG (Depot-Verlustausgleich)
- Bundesministerium für Finanzen
- RIS: Einkommensteuergesetz 1988 (geltende Fassung)
- oesterreich.gv.at – Amtshelfer
Werte 2026, zuletzt geprüft Juli 2026. Richtwerte, keine Steuerberatung.